Auszug aus der Satzung

§ 2 (2) Zweck des Vereins ist die Förderung der Arbeit gemeinnütziger, am Gemeinwohl orientierter Vereine und Institutionen in der Region Dreieich, insbesondere auf dem Gebiet des Kinder- und Jugendsports mit seiner Ausbildungs- und Integrationsfunktion und auf dem Gebiet der Kinder-, Jugend- und Altenhilfe mit dem Schwerpunkt der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen.

Auf dieser Grundlage gelten die folgenden FÖRDERRICHTLINIEN :

1. Der Vorstand des DWK beschließt mit Mehrheit seiner Mitglieder über die beantragten Projekte und Fördermaßnahmen. Er lässt sich dabei vom Arbeitsausschuss „Projekte“ beraten. Die Vorstandsentscheidung ist unanfechtbar.

2. Die Vorstandsentscheidung unter Pkt. 1 und die Höhe des Förderbetrages soll den zu fördernden Institutionen und Vereinen bis spätestens 1.November jedes Jahres schriftlich mitgeteilt werden, jedoch unter dem Vorbehalt, dass die komplette Auflage des Dreieicher
Weihnachtskalenders des entsprechenden Jahrgangs noch verkauft werden muss. Im Februar des Folgejahres erfolgt die verbindliche Fördermitteilung.

3. Der geförderte Verein/Institution erkennt diese Förderrichtlinien an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung.

4. Der Vorstand des DWK ist nicht nur zur Förderung des Erfolges der Förderprojekte, sondern auch auf Grund der rechtsverbindlichen Vereinbarungen mit dem Kreis Offenbach, die Voraussetzung für die Genehmigung der Durchführung von Gewinnspielen sind,
gehalten, darauf zu achten, dass die ausgezahlten Fördermittel auch tatsächlich den beantragten Förderprojekten zu Gute kommen. In Anerkennung der Ehrenamtlichkeit vieler Beteiligter vertraut der Vorstand des DWK den geförderten Institutionen und Vereine und
beschränkt sich auf Plausibilitätskontrollen von Rechnungskopien, Quittungen oder anderen Belegen, die die geförderten Institutionen und Vereine vorzulegen haben. Der Vorstand des DWK legt allerdings großen Wert auf Transparenz , auf einen transparenten Ablauf des
jeweiligen Förderprojektes und auf eine transparente Darstellung des Projekterfolges durch die geförderten Institutionen und Vereine.

5. Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt zunächst in Höhe von 50% spätestens bis Ende Februar des Folgejahres (1.Rate). Die Anweisung der 2.Rate erfolgt nach Vorlage eines Zwischenberichtes oder nach einer Präsentation, die zeigt, wie der Stand des Förderprojektes sich darstellt. Dabei hat jeweils die geförderte Institution Informationsmaterialien vorzulegen, die in der örtlichen Presse und auf der Homepage des DWK Grundlage für Veröffentlichungen sein werden.

6. Jeweils spätestens 4 Wochen nach Erhalt eines Förderbetrages hat der Empfänger dem DWK eine Zuwendungsbestätigung im Sinne des § 10b EStGes. zuzusenden.

7. Sollte das geförderte Projekt nicht bis zum 30.September des Folgejahres abgeschlossen sein, so hat der Empfänger unaufgefordert bis zu diesem Termin einen Erläuterungsbericht zu übersenden. Darin ist darauf einzugehen, aus welchen Gründen das
geförderte Projekt seither noch nicht abgeschlossen ist und bis zu welchem Zeitpunkt mit der Fertigstellung gerechnet werden kann.

8. Der Dreieicher Weihnachtskalender e.V. kann daraufhin schriftlich eine Nachfrist zum Projektabschluss und dessen Abrechnung gewähren. Er behält sich vor, Förderbeträge zurückzufordern, wenn die Empfänger nachhaltig gegen diese Förderrichtlinien verstoßen
und Ihren Obliegenheiten nicht oder unvollständig nachkommen.

9. Eine Übertragung der bereitgestellten Fördermittel auf andere Projekte der geförderten Vereine und Institutionen ist nicht möglich.

10. Der Vorstand des DWK ist satzungsgemäß gehalten, für die ordnungsgemäße Verwendung der Fördermittel zu sorgen. Es schadet unserer gesamten Aktion, wenn Unregelmäßigkeiten bei der Verwendung von Fördermittel öffentlich würden. Wir bitten daher um entsprechende Beachtung dieser Regeln und um Transparenz.

11. Privatpersonen und Unternehmen übernehmen Projektpatenschaften, indem sie die Hälfte der jeweiligen Fördersumme (mindestens aber 1.000.-€) für ein Projekt ihrer Wahl treuhänderisch dem Dreieicher Weihnachtskalender e.V. als Spende überweisen. Es versteht sich, dass auf Transparenz bei der Abwicklung solcher Patenschaftsprojekte ganz besonders zu achten ist. Die geförderten Institutionen/Vereine sind aufgefordert, ihren Paten in angemessener Weise für ihr finanzielles Engagement zu danken.

12. Für Fragen zur Projektabwicklung stehen den geförderten Institutionen/Vereinen Projektbetreuer zur Verfügung, die gerne helfen.