§ 1 Name und Sitz

(1) Der Verein führt den Namen "Dreieicher Weihnachtskalender" mit dem Zusatz "e.V." nach Eintragung und hat seinen Sitz in Dreieich.

§ 2 Zweck

(1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.

(2) Zweck des Vereins ist die Beschaffung von Mitteln für die Verwirklichung der steuerbegünstigten Zwecke einer anderen Körperschaft oder für die Verwirklichung steuerbegünstigter Zwecke durch eine Körperschaft des öffentlichen Rechts insbesondere auf dem Gebiet des Kinder- und Jugendsports mit seiner Ausbildungs- und Integrationsfunktion und auf dem Gebiet der Jugend- und Altenhilfe mit dem Schwerpunkt der Unterstützung hilfsbedürftiger Personen. Soweit an eine unbeschränkt steuerpflichtige Körperschaft des privaten Rechts (z.B. Verein, GmbH) Mittel weitergeleitet werden sollen, hat der jeweilige Mittelempfänger vor der Mittelzuwendung durch geeignete Nachweise (Freistellungsbescheid, Körperschaftsteuerbescheid oder vorläufiger Bescheinigung über die satzungsmäßige Voraussetzungen der Gemeinnützigkeit) seine eigene Steuerbefreiung zu belegen.

(3) Der Satzungszweck wird verwirklicht durch die Finanzierung von Projekten der unter §2 Absatz 2 näher bezeichneten Körperschaften in der Region Dreieich. Die finanziellen Mittel werden insbesondere durch die Durchführung des Projektes „Dreieicher Weihnachtskalender" beschafft. Bestandteil dieses Projektes ist ein Gewinnspiel und eine projektbegleitende Öffentlichkeitsarbeit.

(4) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(5) Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

(6) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 3 Mitgliedschaft

(1) Mitglieder können einzelne Personen sowie juristische Personen werden.

(2) Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen. Über den Antrag entscheidet der Vorstand. Ein Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht.

(3) Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit die Ernennung von Ehrenmitgliedern.

(4) Die Mitgliedschaft endet mit dem Tod (natürliche Person) oder mit der Auflösung (juristische Person) des Mitgliedes oder durch Ausschluss aus dem Verein.

(5) Der Austritt muss schriftlich gegenüber dem Vorstand erklärt werden und ist unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres möglich.

§ 4 Beiträge

(1) Über eine Änderung der Höhe und Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung jeweils mit Wirkung für das folgende Geschäftsjahr.

(2) Die Mitgliedsbeiträge können für natürliche und juristische Personen unterschiedlich festgesetzt werden.

(3) Ehrenmitglieder sind von der Beitragspflicht befreit.

§ 5 Organe und Einrichtungen

(1) Organe des Vereins sind Vorstand und Mitgliederversammlung.

(2) Auf Beschluss der Mitgliederversammlung können weitere organisatorische Einrichtungen, insbesondere Ausschüsse mit besonderen Aufgaben, geschaffen werden. Diesen Einrichtungen können auch Nichtmitglieder angehören.

§ 6 Vorstand

(1) Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, mindestens einem stellvertretenden Vorsitzenden, dem Kassenwart und dem Schriftführer. Zusätzlich können weitere Vorstandsmitglieder durch die Mitgliederversammlung bestimmt werden.

(2) Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch zwei Mitglieder des Vorstandes, darunter der Vorsitzende oder ein stellvertretender Vorsitzender, gemeinsam vertreten.
Die Vorstandsmitglieder sind von den Beschränkungen des §181 BGB befreit. Werden weitere Personen in den Vorstand gewählt, nehmen diese an den Beschlussfassungen im Vorstand teil, vertreten den Verein aber nicht im Sinne des §26 BGB.

(3) Der Gründungsvorstand bleibt auf die Dauer von einem Jahr im Amt. Danach erfolgt die Wahl des Vorstands durch die Mitgliederversammlung jeweils auf die Dauer von zwei Jahren. Der Vorstand bleibt jedoch auch nach Ablauf der Amtszeit solange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

(4) Der Vorstand führt die Geschäfte ehrenamtlich. Er kann sich eine Geschäftsordnung geben, die auch Regeln für die Auswahl der zu fördernden Projekte gemäß §2 (3) enthält.

(5) Die Entscheidungen des Vorstandes werden mit Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

(6) Die Mitgliederversammlung kann mit einfacher Mehrheit die Wahl eines Ehrenvorsitzenden beschließen. Der Ehrenvorsitzende hat die Möglichkeit der Teilnahme an der Vorstandsarbeit. Er hat ein Stimmrecht im Vorstand, ist jedoch nicht vertretungsberechtigt.

§ 7 Mitgliederversammlung

(1) Die in den ersten drei Monaten jeden Jahres stattfindende ordentliche Mitgliederversammlung beschließt über die Beiträge, die Entlastung des Vorstandes, die Wahl des Vorstandes, die Wahl eines Rechnungsprüfers und über Satzungsänderungen.

(2) Eine außerordentliche Mitgliederversammlung ist auf Verlangen eines Drittels der Mitglieder einzuberufen.

(3) Die Einberufung zu allen Mitgliederversammlungen erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich unter Bekanntgabe der Tagesordnung.

§ 8 Niederschrift über die Mitgliederversammlung

(1) Über die Mitgliederversammlung ist eine vom Vorsitzenden oder einem seiner Stellvertreter und vom Schriftführer oder von einem von der Versammlung gewählten Protokollführer zu unterzeichnende Niederschrift anzufertigen.

§ 9 Auflösung

(1) Die Auflösung kann nur in einer besonderen, zu diesem Zwecke mit einer Frist von einem Monat einzuberufenden, außerordentlichen Mitglieder-versammlung mit einer Mehrheit von 3/4 der anwesenden Mitgliedern beschlossen werden.

(2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder Wegfall der steuerbegünstigten Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Dreieich, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden hat.

§ 10 Schlussbestimmungen

Der Verein ist im Vereinsregister Nr. 5106 des Amtsgerichts Offenbach am Main eingetragen. Dreieich, den 30.03.2017